Zur Startseite
 

 


EU-Kommission verklagt Österreich
 
 

umg.info 2001

Aktuelles aus Wissenschaft und Forschung

EU-Kommission verklagt Österreich
Vorwurf des mangelhaften Zugangs zu Umweltinformationen auch in Deutschland

Brüssel (pte, 5. Februar 01) - Die EU-Kommission hat beschlossen, Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zu Umweltinformation vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen. Ein zweites Mahnschreiben gemäß Artikel 228 EG-Vertrag richtet sich auch an Deutschland. Hier soll ein bereits ergangenes Urteil des Gerichtshofes wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie durchgesetzt werden.
 
Österreich hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Rechtsvorschriften erlassen, um Richtlinien über den Zugang zu Umweltinformationen in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Kommission stellte allerdings Mängel fest, die von manchen Bundesländern nicht behoben wurden. Es wurden keine einschlägigen Umsetzungsvorschriften vorgelegt. Um die noch offenen Fragen zu klären, wurde im Juli 2000 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich gerichtet. In einer Stellungnahme wurden folgende Abweichungen festgestellt: Die Ausnahmen vom Grundsatz des freien Zugangs zu Informationen über die Umwelt sind weiter gefasst, als in der Richtlinie vorgesehen. Der direkte Zugang zu Dokumenten ist nicht in allen Fällen gewährleistet. Die Zeitspanne, die in der Richtlinie für die Antwort auf ein Informationsersuchen vorgesehen ist, darf überschritten werden. Hinzu kommt die mangelhafte Benennung der Stellen, die nicht zum öffentlichen Bereich gehören, für die aber die Richtlinie gelten sollte.
Österreich hat auf die mit Gründen versehene Stellungnahme geantwortet. Eine Beurteilung dieser Antwort zeigt jedoch, dass die Richtlinie im Burgenland, in Salzburg, in Niederöster-
reich, in Kärnten, in der Steiermark und in Wien noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Einige dieser Bundesländer haben der Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2000 Gesetzesentwürfe vorgelegt, deren Verabschiedung die meisten der ungelösten Fragen regeln würde. Diese Gesetze wurden jedoch noch nicht verabschiedet bzw. diesbezügliche Maßnahmen der Kommission nicht mitgeteilt.
 
Auch im Fall Deutschland stellte ein EU-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 1999 fest, die betreffende Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Die deutschen Behörden haben darauf hingewiesen, dass ein neuer Gesetzesentwurf zur Behebung dieser Mängel vorbereitet wird. Da jedoch die vom Gerichtshof festgestellten Mängel bis jetzt noch nicht behoben wurden, hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 228 EG-Vertrag abzugeben. Kraft dieses Artikels ist die Kommission dazu befugt, gegen Mitglied-
staaten vorzugehen, die einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht Folge leisten.