Bestandsaufnahme und Empfehlungen |
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU fordert einen „guten Zu- stand“ der Gewässer bis 2015, weshalb die Revitalisierung von Bächen und Flüssen für Natur- und Umweltschutz sowie für die Wasserwirtschaft einen entsprechenden Stellenwert erhalten muss. Im Auftrag des Vorarlberger Naturschutzrates wurde die Verwendung von Finanzmitteln des Naturschutzfonds für Fließgewässerrevitalisierungen zwischen 1996 bis 2002 bewertet.
Bewertungskriterium war die Strukturgüte der Fließgewässer, die landesweit durch das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg.at/umweltinstitut) erhoben und in einer siebenstufigen Skala dargestellt wurde. Bei 30 Revitalisierungsprojekten (69 %) wird eine Strukturgüteverbesserung von 1 – 1,5 Stufen erwartet. Umfang und Ausmaß dieser Verbesserungen sind jedoch im Einzelnen oft nur schwer abzuschätzen. Zudem variieren die Kosten pro Laufmeter je nach Ausgangssituation und Baumaßnahme sehr stark. Eine systematische Erfassung der Revitalisierungsmaßnahmen und lückenloses Datenmanagement ist Voraussetzung für eine aussagekräftige Kosten-Wirksamkeitsanalyse.
Daher sollte ein Teil der Finanzmittel für ein effizientes Datenmanagement bereitgestellt werden. Fallweise sollten auch finanzielle Mittel für ein Monitoring reserviert werden. Damit die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, sind künftig wesentlich mehr Mittel zur Revitalisierung von Fließgewässern erforderlich.
Umweltinstitut des Landes Vorarlberg (2003): Fließgewässer in Vorarlberg. Gewässerinventar.
UMG Umweltbüro Grabher & Manfred Vith (2003): Revital- isierung von Fließgewässern in Vorarlberg 1996 – 2002. Bestandsaufnahme – Empfehlungen. - Im Auftrag des Vorarlberger Naturschutzrats.
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